Was ist Logopädie?
Logopädie umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie und Beratung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Betroffenen jeden Alters in einer logopädischen Praxis oder im Hausbesuch.
Sprache, Sprechen und Stimme hängen mit Kommunikation zusammen, welche eine, wenn nicht die zentrale Größe für uns Menschen darstellt. Persönliche Beziehungen, soziales Leben, schulischer und beruflicher Erfolg sowie unsere Identität als Person hängen stark von der Fähigkeit ab, kommunizieren zu können. Logopädie versucht den Betroffenen eine möglichst optimale Teilnahme an kommunikativen Prozessen und damit am normalen Leben in Familie, Schule, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen. (Brauer & Tesak, 2005)
Zu essen (Schlucken) ist den meisten in unserer Gesellschaft nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern stellt einen wesentlichen Bestandteil dessen dar, was wir sind und wie wir am gesellschaftlichen Leben Anteil nehmen. Außerdem ist es eine der bedeutendsten Sinneswahrnehmung, die wir über das Schmecken erfahren. Menschen mit einer Schluckstörung sehen sich nicht nur mit der Problematik konfrontiert, wie sie ihrem Körper die lebenswichtigen Nährstoffe und Flüssigkeiten zuführen können, sondern erfahren in ganz alltäglichen Situationen eine Behinderung in der Teilhabe an wesentlichen Aspekten gesellschaftlichen und sozialen Lebens. (Gröhne, 2009)
Wie erhalte ich Logopädie?
Der Hausarzt, Neurologe, HNO, Kinderarzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde stellt eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen aus.
Terminabsprachen für die Behandlung erfolgen am besten nach telefonischer oder auch nach persönlicher Vereinbarung.
Sollte ich deinen Anruf nicht sofort entgegennehmen, sprich deine Nachricht und deine Telefonnummer bitte auf meinen Anrufbeantworter. Ich rufe dich zurück.
Bitte bring zum ersten Termin die ärztliche Heilmittelverordnung mit. Das Ausstellungsdatum dieser sollte nicht länger als 28 Tage zurückliegen. Falls vorhanden, bring deine Zuzahlungsbefreiung mit.
Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene mit einer Genehmigung sind zuzahlungsbefreit. Ansonsten fallen 10€ Verordnungsgebühr und 10% der Behandlungskosten als Zuzahlungsgebühr an (gemäß § 32 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V).
Bei Privatpatient*innen werden die Behandlungskosten vor Therapiebeginn schriftlich vereinbart.
Weiterhin kannst du Beratung oder Coachings zur Sprech- und Singstimme oder zu Kieferproblemen auf Selbstzahlerbasis bei mir buchen. Sprich mich gern darauf an.

